Markt · 7 min · Aktualisiert 2026-05-18

Netzentgelte für Batteriespeicher 2026 — Doppelbelastung & Baukostenzuschuss

Das Thema Netzentgelte ist für die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern entscheidend — und politisch hochkomplex. Wir erklären die aktuelle Situation, die geplanten Änderungen und was Investoren konkret kalkulieren müssen.

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Die Doppelbelastung-Problematik

Bis 2023 zahlten Batteriespeicher Netzentgelte beim Bezug von Strom (Laden) und der Endkunde zahlte erneut Netzentgelte beim späteren Verbrauch des entladenen Stroms. Diese Doppelbelastung machte BESS unwirtschaftlich. Mit dem EnWG-Update 2023 wurde sie für Stromspeicher dauerhaft abgeschafft.

Aktuelle Netzentgelt-Befreiung

Aktuell sind Batteriespeicher von Netzentgelten beim Strombezug zum Speichern befreit, wenn der gespeicherte Strom später wieder in das Netz eingespeist wird. Wichtige Details:

  • Befreiung gilt für Strom, der zur späteren Einspeisung dient
  • Eigenverbrauch nach Speicherung: nicht befreit
  • Netzentgelt beim Bezug muss zunächst gezahlt und rückerstattet werden
  • Saldierung über bilanzielles Konto beim Netzbetreiber

Baukostenzuschuss (BKZ)

Beim Netzanschluss zahlt der BESS-Betreiber einen Baukostenzuschuss an den Netzbetreiber. Dieser variiert je nach Spannungsebene und Region:

  • Niederspannung: 50–150 €/kW
  • Mittelspannung: 30–80 €/kW
  • Hochspannung: 20–50 €/kW
  • Höchstspannung (380 kV): individuelle Berechnung, ~ 5–15 €/kW

Stromsteuer und EEG-Umlage

Stromsteuer fällt auf Strom an, der zum Letztverbrauch entnommen wird. Für reine Einspeise-Speicher fällt keine Stromsteuer an. Die EEG-Umlage wurde 2022 abgeschafft — Speicher zahlen sie nicht mehr.

Was sich 2027/28 ändern könnte

Die BNetzA arbeitet an einer Neuregelung der Netzentgelte. Diskutiert wird eine differenzierte Belastung nach Netznutzung (Spitzenleistung vs. Energie). Für Speicher würde das tendenziell eine Verteuerung bedeuten — wie genau, ist Stand 2026 offen. Wir kalkulieren bei langfristigen Investments mit einem Sicherheitspuffer von 10–15 %.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.