Investor · 8 min · Aktualisiert 2026-05-18
IAB §7g + Sonder-AfA bei 250 kW Batteriespeichern — der Praxis-Leitfaden 2026
Ein 250 kW / 500 kWh Batteriespeicher kostet rund 250.000 € netto. Drei Hebel reduzieren die effektive Investition deutlich — IAB §7g, Sonder-AfA 40 % und degressive AfA. Wir zeigen, wie die Hebel zusammenwirken, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wo der häufigste Fehler liegt. Wichtig: Steuerthemen ausdrücklich mit eigenem Steuerberater abklären.
Voraussetzungen für den IAB §7g
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen — drei Jahre vor der eigentlichen Investition. Damit das funktioniert, müssen Sie ein paar Bedingungen erfüllen:
- →Gewinnermittlung per EÜR oder Bilanz mit Gewinn < 200.000 € im Vorjahr
- →Geplante Anschaffung in den nächsten drei Wirtschaftsjahren
- →Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden
- →Nachweispflichten zur tatsächlichen Anschaffung innerhalb der Frist
Sonder-AfA 40 % nach §7g Abs. 5 EStG
Zusätzlich zum IAB kann eine Sonder-AfA von bis zu 40 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren beliebig verteilt werden. Das funktioniert nur, wenn die IAB-Voraussetzungen erfüllt waren. Sie können dadurch in den ersten Jahren extrem viel Abschreibungsvolumen generieren.
Rechenbeispiel: 250 kW Speicher · 47,48 % Spitzensteuersatz (netto)
Sie kaufen einen Speicher für 250.000 € (25 % Eigenkapital, Rest über Kredit ~4,5 % / 10 J), hatten im Vorjahr den IAB gebildet und nutzen jetzt zusätzlich die Sonder-AfA. Netto-Sicht inkl. Betriebskosten, Finanzierung und Standort-Pacht.
- →Investition: 250.000 €
- →IAB §7g im Vorjahr (50 %): −125.000 € Bemessungsgrundlage
- →Sonder-AfA im Anschaffungsjahr (40 %): −50.000 €
- →Steuerersparnis Jahr 1 bei 47,48 %: ~ 83.100 €
- →Eigenkapital 62.500 € − Steuerersparnis → effektiver Kapitaleinsatz ≈ 0 €
- →Jahres-Erlös aus Schwarm-Vermarktung (optimistisch): ~ 45.000 € (Bandbreite 25–45k)
- →Netto-Cashflow J1–10 (nach OpEx, Kredit, Pacht, Steuer): ~ +2.900 €/J
- →Netto-Cashflow ab Jahr 11 (nach Tilgung): ~ +20.300 €/J
- →Wichtig: Der Steuervorteil ist eine Vorverlagerung (Steuerstundung) — über die Laufzeit entspricht er dem Steuersatz auf die Anschaffungskosten
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist die fehlende Auflösung des IAB innerhalb der Drei-Jahres-Frist. Wenn Sie 2026 einen IAB bilden und 2029 nicht investiert haben, wird der IAB rückwirkend aufgelöst — mit Verzinsung. Ein weiterer Fallstrick ist die 90-%-Betriebs-Nutzung: Wird der Speicher überwiegend privat genutzt, kippt der gesamte Vorteil.
- →IAB rechtzeitig auflösen (max. 3 Wirtschaftsjahre)
- →Mindestens 90 % betriebliche Nutzung dokumentieren
- →Gewinngrenze im IAB-Bildungsjahr beachten
- →Steuerberater-Bestätigung zu Wahlrechten einholen
Disclaimer
Dieser Artikel ist eine Übersicht, keine steuerliche Beratung. Steuergesetzgebung ändert sich laufend, Ihre individuelle Situation kann abweichen. Wir leisten ausdrücklich keine Steuerberatung — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie investieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.